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Notfall
   
               

Information

Gutachten
Spezielle Gutachten werden nur auf konkreten Auftrag einer offiziellen Stelle
(IV, Suva, Militär, Gericht etc.) erstellt.

Kostenträger
Die Abklärungs- und Behandlungskosten werden von den Kranken-, respektive Unfallversicherungen
im Rahmen der jeweils gültigen Regelungen und Tarifvorschriften übernommen.
Dabei hat der Patient den üblichen Selbstbehalt von 10% zu tragen.

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