Information
Gutachten
Spezielle Gutachten werden nur auf konkreten Auftrag einer offiziellen Stelle
(IV, Suva, Militär, Gericht etc.) erstellt.
Kostenträger
Die Abklärungs- und Behandlungskosten werden von den Kranken-, respektive Unfallversicherungen
im Rahmen der jeweils gültigen Regelungen und Tarifvorschriften übernommen.
Dabei hat der Patient den üblichen Selbstbehalt von 10% zu tragen. |